HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN ZUR BEZIRKSBAUGENOSSENSCHAFT
FAQ
Finden Sie hier Antworten zu wichtigen Fragen zu unserer Genossenschaft.
Lesen Sie ausführliche Informationen zu allen relevanten Themengebieten rund um Ihre Bezirksbaugenossenschaft – geordnet nach Themenkategorien.
Genossenschaft
Was ist eine Genossenschaft?
Eine Genossenschaft verfolgt als oberstes Ziel, Wohnraum zu schaffen, zu erhalten und preisgünstig anzubieten. Den Mitgliedern wird die Wohnung langfristig zur Verfügung gestellt (lebenslanges Wohnrecht).
Wer genossenschaftlich wohnt, wohnt sicher wie ein Eigentümer und flexibel wie ein Mieter.
Erwirtschaftet die Genossenschaft Überschüsse, dann erhält das Genossenschaftsmitglied eine Dividende auf seine Genossenschaftsanteile.
Wie werde ich Mitglied Ihrer Genossenschaft?
Eine Mitgliedschaft ist nur im Rahmen des Abschlusses eines Nutzungsverhältnisses für eine Wohnung oder Gewerbeeinheit möglich.
Was ist der Unterschied zwischen einer Kaution und Genossenschaftsanteilen?
Eine Kaution ist ein Geldbetrag, den Mieter an den Vermieter zahlen, um eventuelle Schäden oder ausstehende Mieten abzusichern.
Die Kaution darf maximal das Dreifache der Netto-Monatsmiete betragen. Nach Auszug wird die Kaution, sofern keine Schäden vorliegen, innerhalb von drei bis sechs Monaten verzinst zurückbezahlt.
Genossenschaftsanteile erwerben Sie als Voraussetzung für das Wohnrecht. Sie werden Mitglied der Genossenschaft und können mitsprechen, z.B. bei der Wahl der Vertreter. Die Genossenschaftsanteile müssen nicht gemeinsam mit der Wohnung gekündigt werden. Sie können auch nach Beendigung des Nutzungsverhältnisses Mitglied bleiben.
Wann genau erfolgt die Dividendenausschüttung?
In unserer ordentlichen Vertreterversammlung wird über den Jahresabschluss beschlossen. Die Dividende wird anschließend ausbezahlt.
Vermietung
Wo vermietet die Bezirksbaugenossenschaft ihre Wohnungen?
Die Bezirksbaugenossenschaft Altwürttemberg e.G. hat Ihren Wohnungsbestand in Kornwestheim, Ludwigsburg, Weil der Stadt, Leonberg, Marbach, Rutesheim, Benningen, Remseck und Stuttgart.
Nach welchen Kriterien vermietet die Bezirksbaugenossenschaft ihre Wohnungen?
In der Regel interessieren sich mehrere Bewerber/innen für ein und dieselbe Wohnung. Deshalb führt nicht jede Anfrage auf Anhieb zum Erfolg.
Für die Anmietung der Wohnungen gelten folgende Kriterien:
- Keine Unter- oder Überbelegung: das bedeutet, dass die Anzahl der Bewohner zur Größe der Wohnung passen muss, um eine angemessene Wohnqualität zu gewährleisten.
- Sicheres Einkommen zur Finanzierung der Wohnung.
- Schufa- Auskunft
- persönliche Lebensumstände
Ich interessiere mich im allgemeinem für eine Wohnung bei der Bezirksbaugenossenschaft. Wie kann ich mich bewerben? Gibt es eine Warteliste?
Eine allgemeine Warteliste wird nicht geführt. Unsere aktuellen Mietangebote finden Sie auf unserer Website www.bezirksbau.de. Bitte bewerben Sie sich direkt online auf ein passendes Wohnungsangebot.
Bekomme ich eine Bestätigung nach Eingang meiner Bewerbung?
Nach Eingang Ihrer Bewerbung, bekommen Sie eine Bestätigungsmail.
Wie lange dauert es nach Eingang der Bewerbung, bis ich eine Rückmeldung bekomme?
Sie werden über die jeweiligen Prozessschritte informiert (Immomio). Der gesamte Vermietungsprozess kann mehrere Wochen andauern, daher bitten wir Sie von Rückfragen abzusehen
Wie bewerbe ich mich auf ein Neubauprojekt?
Um Sie als Interessenten für eine Neubauwohnung zu vermerken, bitten wir Sie, dem zuständigen Objektbetreuer Ihre Anfrage per E-MailE-Mail unter Angabe folgender Punkte:
- Zimmeranzahl,
- Personenanzahl,
- Sonstige Wünsche,
Alle weiteren Details zum Ablauf erhalten Sie dann schnellstmöglich.
Darf ich meine Wohnung untervermieten?
Bitte beachten Sie, dass die Genehmigung zur Untervermietung gemäß den Bestimmungen unserer Genossenschaft erteilt wird. Wir werden Ihre Anfrage nach Erhalt der vollständigen Informationen
- Grund der Untervermietung
- Dauer der Vermietung
- Angaben zum Untermieter
schnellstmöglich prüfen und uns wieder bei Ihnen melden.
Eine Genehmigung kann nur befristet für den jeweiligen Grund ausgestellt werden.
Technik
Ich möchte einen Schaden melden, wie gehe ich vor?
Für Schadensmeldungen innerhalb unserer Öffnungszeiten steht Ihnen unsere Schadensabteilung unter der Rufnummer 07154-8139-24, oder 07154-8139-55 zur Verfügung. Gerne können Sie uns Ihre Schadensmeldung auch an die info@bezirksbau.de schicken, oder unsere Schadensannahme auf der Homepage nutzen.
In dringenden Notfällen erreichen Sie uns auch außerhalb unserer Geschäftszeiten, unter der Notdienstrufnummer: 07154/ 8139-33.
Darf ich eine bauliche Veränderung an meiner Wohnung vornehmen?
Gemäß den Bestimmungen unserer Genossenschaft sind bauliche Veränderungen grundsätzlich nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung erlaubt. Dies umfasst alle Maßnahmen, die über einfache Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten hinausgehen.
Bitte reichen Sie uns hierzu eine detaillierte Beschreibung der geplanten Veränderungen ein, einschließlich der Art der Arbeiten, der voraussichtlichen Dauer und der beteiligten Handwerker. Wir werden Ihre Anfrage dann prüfen und Ihnen so schnell wie möglich eine Rückmeldung geben. Die Zustimmung erfolgt stets schriftlich.
Wie kann ich Fernsehen empfangen?
Kabelfernsehen: Alle unsere Mietwohnungen verfügen über einen Breitbandanschluss. Jeder Mieter kann einen eigenen Vertrag mit einem Kabelanbieter abschließen. Ein Rahmenvertrag, abgeschlossen über den Vermieter, besteht nicht.
IPTV (Internet Protocol Television): Fernsehen über das Internet ist eine weitere Möglichkeit. Dies erfordert einen schnellen Internetanschluss und einen IPTV-Receiver oder einen Smart-TV.
Streaming-Dienste: Mit einem Smart-TV oder einem Streaming-Stick können Sie auch über das Internet auf verschiedene Streaming-Dienste zugreifen. Dies erfordert ebenfalls eine stabile Internetverbindung.
Das Aufstellen einer Parabolantenne ist ausdrücklich untersagt.
Was hat sich seit dem 01.07.2024 bezüglich der Kabelgebühren geändert?
Seit dem 01.07.2024 dürfen die Kosten für den Kabelempfang, nicht mehr im Rahmen der Nebenkostenabrechnung umgelegt werden. Sofern Sie über den Kabelanschluss in Ihrer Wohnung fernsehen möchten, müssen Sie sich eigenständig um eine Medienversorgung kümmern.
Ich möchte ein Balkonkraftwerk, was muss ich tun?
Hierfür wenden Sie sich bitte schriftlich (Bsp.: E-Mail) an Ihren zuständigen Techniker. Dieser wird Ihnen mitunter weitergehende Informationen zukommen lassen.
Allgemein
Wie gehe ich vor, wenn eine zusätzliche Person bei mir einziehen möchte?
In diesem Fall bitten wir Sie, Ihrem zuständigen Objektbetreuer diesbezüglich eine E-Mail zu schreiben, sodass Ihre Anfrage überprüft und genehmigt werden kann.
Die Wohnungsgeberbestätigung für den Einzug senden wir Ihnen nach erfolgter Überprüfung zu.
Darf ich Haustiere halten?
Kleintiere wie z.B. Fische, Vögel oder Hamster sind in der Regel ohne Zustimmung erlaubt. Die Haltung von Katzen ist nur erlaubt, wenn sie in der Wohnung gehalten werden, und die Wohnung nicht beschädigen. Eine Hundehaltung benötigt eine schriftliche Genehmigung, die Anfrage ist bei Ihrem zuständigen Hausverwalter einzureichen.
Wann bekomme ich meine Nebenkostenabrechnung?
Wir sind bemüht die Nebenkostenabrechnung schnellstmöglich zu erstellen. Die gesetzliche Frist ist jeweils der 31.12. des Folgejahres.
Wie gehe ich bei Konflikten in der Nachbarschaft vor?
Wir empfehlen grundsätzlich erstmal ein direktes Gespräch mit Ihrem Nachbarn. Sollte sich durch das persönliche Gespräch keine Einigung finden, wenden Sie sich bitte schriftlich an Ihren zuständigen Objektbetreuer.
Wie gehe ich vor, wenn sich meine Kontaktdaten geändert haben?
In diesem Fall bitten wir Sie uns rechtzeitig Ihre geänderten Kontaktdaten schriftlich zukommen zu lassen.
Meine Bankverbindung hat sich geändert, was muss ich tun?
Sofern Sie im Mieterportal angemeldet sind, können Sie dort gerne Ihre neue Bankverbindung angeben, oder Sie schicken uns die Daten per E-Mail an die info@bezirksbau.de.