48. ordentliche Vertreterversammlung 2025

48. Ordentliche Vertreterversammlung am 24.06.2024

Ankündigung gemäß Genossenschaftsgesetz

Entsprechend den Bestimmungen des Genossenschaftsgesetzes wird den Mitgliedern der Genossenschaft die Tagesordnung der 48. ordentlichen Vertreterversammlung am 24.06.2025 bekannt gemacht.

Eingeladen sind die Vertreterinnen und Vertreter unserer Genossenschaft, der Aufsichtsrat, die Vorstände und geladene Gäste.

1. Eröffnung und Feststellungen

a) Eröffnung der Versammlung und Begrüßung der Teilnehmer
b) Feststellung der form- und fristgerechten Einladung
c) Feststellung der Beschlussfähigkeit

2.Bericht

a) des Vorstandes
b) des Aufsichtsrates
c) über die gesetzliche Prüfung für das Geschäftsjahr 2024 durch den vbw

3. Aussprache über die Berichte

4. Beschlussfassung über

a) die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024 (Bilanz, G+V, Anhang, Lagebericht), unter Billigung der Vorwegzuweisung in die Bauerneuerungsrücklage in Höhe von 3.200.000,00 € und Zuführung zur gesetzlichen Rücklage in Höhe von 421.000,00 €,
b) die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2024,
c) die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2024,
d) die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2024.

5. Wahlen in den Aufsichtsrat gemäß § 36 (1) und (2) der Satzung

(2 Mandate)

6. Aufsichtsratsvergütung

Die Gesamtvergütung für den Aufsichtsrat wird mit Wirkung ab 2025 auf höchstens € 30.000,00/Jahr festgesetzt. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Vergütung in diesem Rahmen aufzuteilen. Mit der Vergütung sind sämtliche Sitzungsgelder und Auslagen abgedeckt.
Beschlussfassung

7. Eingegangene Anträge gemäß § 49 (7) der Satzung

8. Verschiedenes

Anträge gemäß § 49 (7) der Satzung sind bis spätestens 12.06.2025 (Datum des Posteingangs) an die Bezirksbaugenossenschaft Altwürttemberg e.G., Karl-Joos-Straße 55, 70806 Kornwestheim, zu stellen.

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