Wichtige Änderungen beim Kabelfernsehen

WICHTIGE ÄNDERUNG BEIM KABELFERNSEHEN

Derzeit wird ein Großteil unserer Wohnungen mit Kabelfernsehen über einen Rahmenvertrag mit Vodafone versorgt. Die Kosten wurden bisher über die Nebenkosten abgerechnet. Inzwischen gab es eine Gesetzesänderung, das Gesetz zur Modernisierung des Telekommunikationsrechts (kurz: TKG-Novelle), dieses trat Ende 2021 in Kraft.



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Das Gesetz legt fest, dass die Kosten für TV-Kabelverträge ab dem 01.07.2024 nicht mehr wie bisher auf die Mietnebenkosten umgelegt werden dürfen (Nebenkostenprivileg).

Das bedeutet: Zukünftig muss jeder Nutzer und Mieter einen eigenen Kabel-TV Vertrag abschließen, um weiter Kabel-TV von Vodafone zu empfangen. Ein Vertragsabschluss mit einem anderen TV-Anbieter Ihrer Wahl ist natürlich auch möglich.

Die Bezirksbaugenossenschaft Altwürttemberg e.G. (BBG) hat daher eine neue Versorgungsvereinbarung mit Vodafone abgeschlossen. Vodafone wird den Nutzern und Mietern der BBG Einzelnutzerverträge über die Lieferung frei empfangbarer Fernseh- und Hörfunkprogramme zu vergünstigten Konditionen anbieten.

 

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